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   BVerwG, 11.12.1953 - II B 18.53   

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https://dejure.org/1953,84
BVerwG, 11.12.1953 - II B 18.53 (https://dejure.org/1953,84)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1953 - II B 18.53 (https://dejure.org/1953,84)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1953 - II B 18.53 (https://dejure.org/1953,84)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für Aussetzung der Vollziehung im Revisionsverfahren und im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerwGG §§ 29, 61

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 45
  • NJW 1954, 735
  • DVBl 1954, 408
  • DÖV 1954, 249
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BVerwG, 17.03.2021 - 4 BN 61.20

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung für das

    Dies erlaubt dem Senat den Zugriff auf den Streitwert der Vorinstanz bereits im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 VwGO, sobald die Nichtabhilfeentscheidung ergangen ist (stRspr des BVerwG auch schon zu § 25 Abs. 1 Satz 3 GKG a.F. und § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG a.F., siehe etwa Beschlüsse vom 9. November 1988 - 4 B 185.88 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 3 , vom 24. Januar 2000 - 1 C 28.99, 1 B 81.99 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 108 , vom 14. Juni 2004 - 4 BN 18.04 - juris, vom 20. Mai 2014 - 4 B 21.14 - juris Rn. 14 und vom 27. November 2020 - 8 B 18.20 - juris Rn. 11, sowie Beschlüsse vom 7. September 2005 - 4 B 49.05 - BVerwGE 124, 201 zum BVerwG als Gericht der Hauptsache im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO schon während des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde - so bereits Beschluss vom 11. Dezember 1953 - 2 B 18.53 - BVerwGE 1, 45 - und vom 17. Dezember 1993 - 3 B 134.92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103 ; so auch zu § 116 FGO BFH, Beschlüsse vom 29. März 2016 - I B 99/14 - juris Rn. 25, vom 13. Dezember 2000 - IV B 33/00 - juris Rn. 1 sowie vom 23. Februar 1989 - V S 3/88 - BFHE 155, 501 zum BFH als Gericht der Hauptsache im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO; zu § 160a SGG BSG, Beschluss vom 7. März 2017 - B 2 U 140/16 B - juris Rn. 14; a.A. zu § 544 ZPO BGH, Beschlüsse vom 28. März 2006 - XI ZR 388/04 - NJW-RR 2006, 1508, vom 10. Juli 2018 - XI ZR 149/18 - Rn. 7 und vom 12. März 2020 - V ZR 160/19 - NJW-RR 2020, 640 Rn. 5; dem folgend etwa Toussaint, in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl. 2020, § 63 GKG Rn. 77 und Jäckel, in: BeckOK Kostenrecht, Stand 1. September 2020, § 63 GKG Rn. 25; abweichend BGH, Beschluss vom 24. September 2020 - IX ZR 36/20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

    Der I. Senat hat diese Frage in seinem Beschluß vom 21. Januar 1954 - BVerwG I B 49/53 (BVerwGE 1 S. 67) - teilweise veröffentlicht in DÖV 1954 S. 249 - ausdrücklich unentschieden gelassen.
  • BVerwG, 26.08.1958 - II C 236.57

    Rechtsmittel

    Bei der Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nach § 61 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - sind die öffentlichen Belange an der alsbaldigen Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes gegen das persönliche Interesse des Klägers an der Aussetzung der Vollziehung abzuwägen; dabei darf die Erfolgsaussicht der Revision des Klägers insofern nicht außer Betracht bleiben, als dem Aussetzungsantrag nicht stattzugeben wäre, wenn die Revision offensichtlich unbegründet ist (BVerwGE 1, 45 [47]).

    Die Aussetzung war jedoch erst von dem bei Erlaß dieses Beschlusses laufenden Monat ab anzuordnen, weil die Einbehaltung des Übergangsgehalts für die vergangene Zeit bereits vollzogen ist (BVerwGE 1, 45 [48]), die Vollziehung mithin insoweit nicht mehr ausgesetzt werden kann.

  • BVerwG, 06.08.1959 - V B 22.59

    Rechtsmittel

    Zur Begründung verwies der Kläger wegen der Zulässigkeit seines Rechtsbehelfs auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1953 (NJW 1954 S. 735) und führte weiter aus, das Berufungsgericht habe Sinn und Zweck der aufschiebenden Wirkung verkannt (BVerwGE 1, 11), die Vollziehung der nichtigen Überleitung durch Wegnahme des Geldes wirke fort, weil dem Kläger das Geld fehle.

    Nach dieser Bestimmung kann die Aussetzung der Vollziehung auch im Revisionsverfahren und im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision (NJW 1954 S. 735) nicht in jedem Falle, sondern nur dann angeordnet werden, wenn das öffentliche Interesse es gebietet oder der Erfolg der Anfechtung durch die Vollziehung gefährdet wird.

  • BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79

    Rechtsmäßigkeit eines Beitragsbescheides - Verstoß gegen Art. 3 GG - Umgestaltung

    lich als ungültig herausstellt, wiegt als Mangel eines Verwaltungsaktes nicht schwerer als die Verletzung eines gültigen Gesetzes (BVerwGE 1, 67, 69 = DÖV 1954, 249; BVerwGE 19, 287; Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, }. Aufl S 188; Wolff, Verwaltungsrecht I s 572).
  • BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Soweit dem Antrag der Beschwerdeführer zu entnehmen ist, daß sie die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche und Anfechtungsklagen nach § 80 Abs. 5 VwGO erneut beantragen, ist der Antrag zwar zulässig und das Bundesverwaltungsgericht auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zur Entscheidung zuständig (vgl. Beschluß vom 11. Dezember 1953 - BVerwG II B 18.53 - [BVerwGE 1, 45 ff.]).
  • BVerwG, 14.11.1956 - II CB 184.56

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für den Erlass einstweiliger

    Es trifft zwar zu, daß das Bundesverwaltungsgericht die Vorschrift des § 29 BVerwGG auch im Revisionsverfahren anwendet (BVerwGE 1, 45).
  • BVerwG, 10.02.1986 - 7 B 15.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die von der Beschwerde behauptete Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist schon deshalb nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, weil die in diesem Zusammenhang allein genannten, in NJW 1954 S. 735 abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sich nicht mit Rechtsproblemen befassen, die auch nur ansatzweise die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zum Gegenstand haben.
  • BVerwG, 20.09.1961 - VI C 49.61

    Ausreichende Sicherung des Unterhalts eines früheren Beamten durch Einkünfte aus

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung könnte dann von vornherein im öffentlichen Interesse liegen, wenn die Revision, wie der Beklagte meint, offensichtlich erfolglos bleiben müßte (BVerwGE 1, 45 [47]).
  • BVerwG, 22.10.1959 - VI C 189.58

    Auflösung eines Beamtenverhältnisses auf Probe - Gewährung von Dienstbezügen

    Die Aussetzung der Vollziehung würde allerdings nicht im öffentlichen Interesse liegen, wenn die Revision offensichtlich Erfolg haben müßte (BVerwGE 1, 45 [47]).
  • BVerwG, 06.12.1958 - VI C 180.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.10.1958 - VI C 203.58

    Aussetzung der Vollziehung - Berufung in das Beamtenverhältnis und Ernennung zum

  • BFH, 25.01.1966 - VII S 2/66

    Zulässigkeit des Antrags auf Aufsetzung der Vollziehung des angefochtenen

  • BVerwG, 11.06.1963 - II C 175.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.03.1962 - II C 175.61

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage i.R.e.

  • BVerwG, 13.02.1958 - VI C 379.57

    Rechtsmittel

  • VG Saarlouis, 04.08.2010 - 5 K 662/09

    Erfolglose Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Einrichtung eines

  • BVerwG, 27.02.1959 - VI C 9.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.07.1958 - IV ER 301.58

    Verbot des Einlegens von Flachs und Hanf in Wasserbecken zwecks Röstens - Antrag

  • BVerwG, 05.07.1957 - II C 43.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.10.1957 - VI C 334.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.09.1956 - II B 167.54

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung eines streitbefangenen Verwaltungsaktes im

  • BVerwG, 21.10.1954 - II ER 384.54

    Rechtsmittel

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